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   LAG Sachsen-Anhalt, 06.03.1995 - 8 Ta 170/94   

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LAG Sachsen-Anhalt, 06.03.1995 - 8 Ta 170/94 (https://dejure.org/1995,6909)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.03.1995 - 8 Ta 170/94 (https://dejure.org/1995,6909)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. März 1995 - 8 Ta 170/94 (https://dejure.org/1995,6909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitnehmer-Statusklage ; Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ; Arbeitnehmeeigenschaft; Arbeitnehmer-Statusklage; Gesetzlicher Gemeindevertreter ; Bürgermeister ; Arbeitnehmer; Klagebegehren ; Bestandsklage ; Fortbestand eines Rechtsverhältnisses ; Streitgegenstand; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.03.1995 - 8 Ta 170/94
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 21.09.1977 - 5 AZR 373/76 - = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vom 21.08.1961 - 5 AZR 263 /59 - = AP Nr. 24 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; offengelassen in BAG, Beschluss vom 28.10.1993 - 2 AZB 12/93 - = AP Nr. 19 zu § 2 ArbGG 1979 - unter III 2. c der Gründe; widersprüchlich Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz , 2. Aufl., § 2 Rdn. 190 - 191 einerseits und § 2 Rdn. 65, § 48 Rdn. 33 andererseits).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 28.10.1993 (aaO.) allerdings die Auffassung vertreten, dass die Frage des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses von den Arbeitsgerichten dann bei der Prüfung Ihrer sachlichen Zuständigkeit vorab zu klären ist, wenn außerdem weitere Klageansprüche erhoben werden, für die sowohl die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit als auch einer anderen Gerichtsbarkeit in Betracht kommen.

    Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zusammenhangsklage ist nach herrschender Meinung, dass die Hauptklage (hier: Statusklage) tatsächlich eine Streitigkeit ist, die in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fällt (BAG, Beschluss vom 28.10.1993, aaO., m.w.N. unter III 2. a bb).

    Eine andere Frage ist es, ob § 2 Abs. 3 ArbGG damit die Möglichkeit eröffnet, die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte zu "erschleichen", indem jedwedes Klagebegehren, für das eine ausschließliche Zuständigkeit anderer Gerichte nicht besteht, mit einer Arbeitnehmerstatusklage verbunden wird (so BAG, Beschluss vom 28.10.1993, aaO.).

  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZB 6/92

    Rechtswegverweisung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.03.1995 - 8 Ta 170/94
    Das Beschwerdegericht entscheidet über die - fristgerecht eingelegte - sofortige Beschwerde gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG in entsprechender Anwendung von § 53 ArbGG durch den Vorsitzenden allein (so auch BAG, Beschluss vom 10.12.1992 - 8 AZB 6/92 - = NZA 1993, 619 ff.).
  • BAG, 21.09.1977 - 5 AZR 373/76

    Abhängigkeit - Musikbearbeiter - Freie Einteilung der Arbeitszeit -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.03.1995 - 8 Ta 170/94
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 21.09.1977 - 5 AZR 373/76 - = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vom 21.08.1961 - 5 AZR 263 /59 - = AP Nr. 24 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; offengelassen in BAG, Beschluss vom 28.10.1993 - 2 AZB 12/93 - = AP Nr. 19 zu § 2 ArbGG 1979 - unter III 2. c der Gründe; widersprüchlich Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz , 2. Aufl., § 2 Rdn. 190 - 191 einerseits und § 2 Rdn. 65, § 48 Rdn. 33 andererseits).
  • LAG Köln, 14.05.1996 - 11 Ta 32/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtswegzuständigkeit - Schlüssigkeit des

    (z.B. LAG Sachsen-Anhalt v. 06.03.1995 - 8 Ta 170/94).

    (z.B. LAG Düsseldorf v. 12.07.1995 - 15 Ta 113/95; LAG Sachsen-Anhalt v. 06.03.1995 - 8 Ta 170/94).

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